Arbeitsrecht
Bei Kündigungsschutzklagen ist zu beachten:
Eine Klage gegen die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann nur innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Ausspruch der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird die Kündigungsschutzklage verspätet erhoben, wird die Klage als unzulässig abgewiesen. Für die Berechnung der Frist ist das Datum des Zugangs der Kündigung maßgeblich.
Zugang bedeutet den tatsächlichen Erhalt des Schreibens. Entscheidend ist also, wann Sie den Kündigungsbrief erhalten haben und nicht das Datum, welches auf dem Schreiben steht.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Tätigkeitsbereiche
Das deutsche Arbeitsrecht ist in weiten Teilen Richterrecht. Wegen seiner Vielzahl von Einzelgesetzen, Tarifverträgen sowie nationalen und europäischen Vorschriften ist es für Laien kaum zu durchblicken. Wir unterstützen Sie individuell und kompetent dabei die für Sie beste Lösung zu finden.

Kündigungsschutz
Die im Arbeitsrecht häufigsten Streitigkeiten finden im Bereich der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses statt. Wenn Sie gegen eine Kündigung klagen wollen, können Sie dies aber nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung tun. Anderenfalls wird die Klage als unzulässig abgewiesen. Daher ist hier schnelles Handeln gefragt. Wir begleiten Sie eng und persönlich durch diesen Prozess.

Beratung von Arbeitnehmern
Als Arbeitnehmer bedeutet der Bestand und die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses meist die Absicherung der sozialen Existenz. Wir bieten Ihnen deshalb bereits vor Antritt eines Arbeitsverhältnisses Beratung zur Vertragsausgestaltung an. Auch bei sich abzeichnenden Änderungen der Arbeitsbedingungen stehen wir Ihnen zur Seite.

Außergerichtliche Vertretung
Unser vordergründiges Ziel ist es durch gute Verhandlung und Einigung zum Ziel zu kommen. Gerne beraten wir Sie in Konfliktsituationen und begleiten Sie durch Gespräche.

Gerichtliche Vertretung
Insbesondere in Kündigungsschutzangelegenheiten ist es vonnöten, gerichtliche Termine wahrzunehmen. Wir stehen auch dabei vertrauensvoll an Ihrer Seite und begleiten Sie durch den Prozess.

Beratung von Betriebsräten
Betriebsräte haben gegenüber dem Arbeitgeber besondere Mitbestimmungsrechte. Zu diesen Rechten beraten wir Sie gerne umfassend und individuell.

Beratung von Arbeitgebern
Arbeitgeber sind auf die sichere Anwendung der Rechtsnormen bei der Vertragsgestaltung und beim sonstigen Rechtsverkehr angewiesen. Gerne beraten wir Sie persönlich.

