Können Online-Krankschreibungen einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen?

05.09.2025, 14 SLa 145/25

Der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm lag folgender Sachverhalt zugrunde: 

Der Arbeitnehmer hatte über eine Internetseite nach der Angabe von Symptomen, eingenommenen Medikamenten und Anstrengungsgrad ein Attest gekauft ohne dafür persönlich, telefonisch oder digital einen Arzt zu konsultieren. Das Online-Attest wurde von einem „Privatarzt per Telemedizin“ ohne deutsche Adresse ausgestellt, der darüber hinaus auch nicht an das Vertragsarztsystem zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angeschlossen war. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen Zweifeln an der Echtheit des Attests fristlos. Das Arbeitsgericht Dortmund betrachtete die Kündigung in erster Instanz als unrechtmäßig. Zur Begründung brachte es vor, es sei das mildere Mittel der Abmahnung notwendig gewesen. Das Berufungsgericht in Hamm sah die Online-Krankschreibung dagegen als bewusste und wahrheitswidrige Behauptung an, eine Arbeitsunfähigkeit sei von einem Arzt aufgrund einer Untersuchung festgestellt worden. Ein solch schwerwiegender Vertrauensbruch sei Grund für die fristlose Kündigung. ´

Für Arbeitnehmer heißt diese Entscheidung zunächst, dass Sie sich für den Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit einer persönlichen ärztlichen Untersuchung, sei es unmittelbar oder mittelbar durch telefonische Anamnese, unterziehen müssen. Die aus dem Ausland gekauften Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind durch die fehlende Meldung im elektronischen Meldesystem leicht prüfbar und können einen Kündigungsgrund darstellen. Es sollte daher darauf geachtet werden einen Arzt mit Inlandssitz zu konsultieren, der an dieses System angeschlossen ist. Im besten Fall lassen Sie sich persönlich vor Ort untersuchen und sich eine herkömmliche Krankschreibung ausstellen. Das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit kann so im Zweifel am besten bewiesen werden. 

 

Bei weiteren Fragen zum Arbeitsrecht beraten wir Sie gerne in unserer Kanzlei Koppmann.Krzefky!

 

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