Wer zahlt die Rechnung für die Übersetzungskosten vor dem Familiengericht?
Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, konkret um den Beschluss vom 16. Juni 2026 Aktenzeichen: 20 UF 135/23
Das OLG Karlsruhe hatte am 16. Juni 2026 einen Beschluss des Amtsgerichts Bruchsal zu überprüfen. Es ging im Ausgangsfall um eine Kindschaftssache, genauer um die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Regelung des Umgangs. Die Antragstellerin war portugiesische Muttersprachlerin und lebte seit 2015 in Deutschland. Ihre deutschen Sprachkenntnisse reichten nach eigenen Angaben nicht aus, um die mehreren in Auftrag gegebenen Gutachten zu verstehen. Das daraufhin beauftrage Übersetzungsbüro hat Kosten in Höhe von 24.801,53€ in Rechnung gestellt.
Diese Kosten wurden der Antragsstellerin, anders als die anderen Verfahrenskosten, durch den Beschluss des AG Bruchsal alleinig aufgegeben. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Übersetzung sei aufgrund zwar lückenhaft aber grundsätzlich vorhandener Deutschkenntnisse der Antragsstellerin nicht zwingend notwendig gewesen und alleine aus prozesstaktischen Gründen beantragt worden. Den Antragsgegner an diesen Kosten zu beteiligen sei unbillig.
Gegen diese Kostenentscheidung hat die Antragstellerin Beschwerde beim OLG eingelegt. Das OLG entschied im Ergebnis, dass die Kosten der Übersetzung so wie die restlichen Verfahrenskosten anteilig aufgeteilt hätten werden müssen.
Zunächst wird festgestellt, dass es im Familienrecht grundsätzlich der Billigkeit entspricht, die Kosten anders als in anderen Zivilsachen, hälftig aufzuteilen. Weiterhin führte es an, dass ein faires Verfahren voraussetze, dass beide Parteien denselben Informationsstand haben. Es weist zwar darauf hin, dass der Grundsatz der Kostenminderungspflicht besteht, welcher den Beteiligten aufgibt, die Kosten des Verfahrens im Interesse aller möglichst gering zu halten. Trotzdem könne im konkreten Fall der deutschsprachige Vater das Gutachten problemlos Wort für Wort lesen. Dem OLG zufolge durfte von der Antragstellerin auch nicht im Rahmen der Kostenminderungspflicht verlangt werden, sich bei einem so existenziellen Thema lediglich auf eine mündliche, grobe Zusammenfassung ihrer Anwältin oder kostenlose Übersetzungsdienste zu verlassen. Sie muss die Kernbeweise im Wortlaut prüfen können.
Damit stärkt das OLG im Ergebnis den Grundsatz der hälftigen Kostenteilung im Familienrecht.
Haben Sie Fragen zu den Kosten eines Familienverfahrens oder benötigen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor dem Familiengericht? Dabei helfe ich Ihnen gerne weiter.
