Ehevertrag

Vorbeugen ist besser als klagen.

 

Ehe ist das folgenreichste Rechtsgeschäft. Deshalb sollte immer geregelt werden, ob ein Ehevertrag in Betracht kommt.

Sinn und Zweck

Der Abschluss eines Ehevertrages ist vor allem in den folgenden Fällen sinnvoll:

  • Vor Eheschließung erbringt ein Partner Leistungen in das Vermögen des anderen (Hausbau)
     
  • Überschuldung eines Ehepartners
     
  • Unterschiedliche Berufsausbildung und Karrierechancen
     
  • Umfassendes Vermögen eines Partners wird eingebracht
     
  • Unternehmen/Betrieb wird eingebracht oder während der Ehe gegründet
     
  • Vermögensübertragung während der Ehe an den anderen Partner
     
  • Unterhaltsregelung im Fall der Trennung, wenn ein Ehepartner hauptsächlich Kinder betreut hat und auf Berufstätigkeit verzichtet hat
     

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