Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied am 13.03.2020 über den Fall, in dem eine Mutter mit ihrem Kind nach Nicaragua reisen wollte. Das Gericht untersagte dies mit folgender Begründung:
Bei einer Reise nach Mittelamerika handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, besonders im Hinblick auf die derzeitige Situation mit COVID-19. Zudem birgt das Transportmittel des Flugzeugs besondere Gefahren hinsichtlich der Übertragung des Virus. Alle Flugzeuge sind klimatisiert. Die bisherigen Kiimaanalgen sind jedoch noch nicht so programmiert, dass sie Viren herausfiltern können, sondern verteilen sie weiter. Dies wird besonders dann zum Problem, wenn ein Passagier an Bord erkrankt ist und die Viren auf diesem Wege übertragen werden. Das Kind hat dann keine Möglichkeit einer Infektion vorzubeugen.
Das Gesundheitssystem in Nicaragua ist nicht auf demselben Stand wie das europäische. Gerade bei einer neuartigen Krankheit wie Corona stellt das eine erhebliche Gefahr für das Kind dar. Daher konnte die Kindesmutter nicht ohne Zustimmung des sorge berechtigten Kindesvaters die Flugreise mit der gemeinsamen Tochter antreten.