Ein Testament muss nicht zwingend von einem Notar erstellt werden. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eingeräumt, dass der Erblasser sein Testament persönlich schreiben kann. Es muss eigenhändig geschrieben werden, das heißt handschriftlich und ebenso unterschrieben sowie mit Ort und Datum versehen sein. Die äußere Form spielt hierbei keine Rolle.
So kann nach neuester Rechtssprechung (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.03.2019 – 1 W 42/17) ein auf einem kleinen Notizzettel errichtetes Testament auch wirksam sein. Der Testierwille des Erblassers muss allerdings zweifelsfrei feststehen.
Es empfiehlt sich, auch für ein eigenhändiges Testament eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt für Erbrecht zur Beratung aufzusuchen.