Testament
– regelt den Nachlass einer oder- beim gemeinschaftlichen Testament – mehrerer Personen
– kann beim Notar beurkundet werden oder eigenhändig erstellt werden
– bei eigenhändiger Errichtung sind die strengen Formvorgaben zu beachten
– ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern zusammen erstellt werden
Erbvertrag
– regelt den Nachlass einer oder auch mehrerer Personen
– muss beim Notar beurkundet werden
– bietet mehr Gestaltungsmöglichkeiten als Testament
– kann von beliebigen Personen gemeinsam abgeschlossen werden, auch von nicht verheirateten Paaren oder von Eltern mit ihren Kindern
Schenkung zu Lebzeiten
– ermöglichen die Übertragung von Vermögenswerten schon zu Lebzeiten „mit warmer Hand“ an die nächste Generation oder an andere nahestehende Personen
– neben steuerliche Erwägungen erfolgen sie oftmals aus familiären Motiven heraus
– Übertragungen von Grundbesitz, Erb- oder Geschäftsanteilen oder die Vereinbarung einer künftigen Schenkung müssen immer beim Notar beurkundet werden
– die konkreten Bedingungen einer Übertragung sollten auf die Interessen und Wünsche der Beteiligten genau abgestimmt werden