Ab dem 18.06.2011 können deutsche Unterhaltstitel in fast allen EU-Staaten durchgesetzt werden.
Bisher konnte ein Unterhaltstitel in einem ausländischen Staat erst dann vollstreckt werden, wenn der Titel dem Vollstreckungsstaat zur Zwangsvollstreckung zugelassen worden ist.
Das neue Recht (die Unterlassungsverordnung) schafft dieses Zulassungsverfahren grundsätzlich ab. Somit ist der Unterhaltsanspruch auch gesichert, wenn der Unterhaltsverpflichtete ins europäische Ausland verzieht.